Tarife
Physiotherapie | 45 Minuten
90 €
Physiotherapie | 30 Minuten
60 €
Osteopathie / Babys & Kinder
100 € / 85 €
Ich arbeite als Wahltherapeutin. Das bedeutet für Sie nicht nur, dass ich mehr Zeit für Sie habe, sondern auch, dass Sie nur einen Teil des bezahlten Behandlungshonorars von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen.
Die Kasse refundiert normalerweise 80% des Kassentarifs. Das entspricht nicht 80% der von Ihnen bezahlten Summe sondern 80% dessen, was die Kasse einem physikalischen Institut oder einer Kassentherapeutin für Ihre Behandlung bezahlen würde.
Je nach Kasse und Verordnung können Sie mit einer Rückerstattung von einem Drittel bis zur Hälfte des bezahlten Honorars rechen.
Sprechen Sie mich gerne noch mal darauf an 🙂
Jedem von uns kann es passieren, dass eigentlich notwendige Behandlungen kurzfristig nicht oder nicht leicht finanzierbar sind. Ich bin der Meinung, dass man zur Physiotherapie geht, weil man die Therapie braucht. Es gibt immer individuelle Lösungen, bitte sprechen Sie mich darauf an.
FAQ
WARUM BENÖTIGE ICH EINE VERORDNUNG?
In Österreich arbeiten PhysiotheraoeutInnen weisungsgebunden. Das bedeutet, wir dürfen erst aktiv werden, wenn von ärztlicher Seite die Bitte darum (=Verordnung) vorliegt. Eine Ausnahme besteht bei beratender Tätigkeit oder prophylaktischem Training mit Gesunden, d.h. ohne Vorliegen einer Erkrankung/Einschränkung/Behinderung.
WOHER BEKOMME ICH EINE VERORDNUNG?
Die Verordnung für Physiotherapie erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin. Grundsätzlich können sie von jedem Arzt und jeder Ärztin ausgestellt werden.
WAS SOLL AUF DER VERORDNUNG STEHEN?
Die Verordnung enthält:
die Zuweisungs-Diagnose – die Diagnose wegen der Sie Physiotherapie in Anspruch nehmen werden.
die Art der Therapie – z.B. Physiotherapie oder Heilmassage
die Dauer der Therapie – z.B. 30, 45 oder 60 Minuten
die Anzahl der physiotherapeutischen Einheiten -diese liegt meist zwischen 6 und 10
WANN MUSS UM EINE BEWILLIGUNG ANGESUCHT WERDEN?
Die Bewilligungspflicht bei ÖGK- und BVAEB-versicherten Personen ist bis auf Weiteres ausgesetzt.
Sie können mit der ärztlichen Verordnung direkt zur Therapie kommen und bekommen den Anteil an den Behandlungskosten von Ihrer Kasse rückerstattet.
Einige Kassen (derzeit SVS, KFA) verlangen die chefärztliche Bewilligung im Vorfeld der ersten Therapieeinheit. Sollte jedoch der Krankheitsverlauf den sofortigen Beginn der Therapie nahelegen und die chefärztliche Bewilligung noch nicht vorliegen, wird dies zumeist für die erste Therapieeinheit (unter Verweis auf die dringende Therapiebedürftigkeit) von der Kasse geduldet, obwohl es gegen die formalen Erfordernisse verstößt. Daher tragen Sie als Versicherte/r bei einem Therapiebeginn ohne vorliegende Kassenbewilligung (sollte sie bei der jeweiligen Kasse vor Beginn der Therapie vorliegen müssen) auch das Risiko der nachträglichen Verweigerung des Kostenersatzes durch den Versicherungsträger. (Quelle: PhysioAustria)
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINER KASSENTHERAPEUTIN UND EINER WAHLTHERAPEUTIN?
Eine Kassentherapeutin (oder Vertragstherapeutin) hat einen Vertrag mit einer Krankenkasse. Die Therapie wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Wahltherapeutinnen haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Sie erhalten nach der Therapie eine Honorarnote, die Sie persönlich begleichen. In Folge können Sie diese dann bei Ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und erhalten einen Teilbetrag zurück.
Ich arbeite als Wahltherapeutin und habe keinen Kassenvertrag.
WAS IST ZU TUN, UM EINE RÜCKERSTATTUNG VON DER KRANKENKASSE ZU ERHALTEN?
Sie benötigen dafür die ärztliche Verordnung, die von mir ausgestellte Honorarnote und im Falle einer Überweisung als Zahlungsart einen Nachweis der getätigten Überweisung (zB Screenshot).
Bei einigen Kassen benötigen Sie zudem noch die Bewilligung der Verordnung (zB SVS). ÖGK und BVAEB ist bewilligungsfrei.
Der Antrag auf Rückerstattung der Therapiekosten geht entweder per Post, per Mail oder bei den meisten Krankenkassen auch ganz bequem und rasch online.
WIEVIEL VOM BEZAHLTEN THERAPIE-HONORAR BEKOMME ICH VON DER KRANKENKASSE RÜCKERSTATTET?
Das variiert von Kasse zu Kasse und ist auch abhängig von Art und Dauer der verordneten Therapie.
Für ÖGK und BVAEB gelten ab 2024 Refundierungen von 44€ für 45 Minuten, bzw. 59€ für 60 Minuten Physiotherapie.
WARUM IST PHYSIOTHERAPIE NICHT GENERELL GRATIS, WIE ES IN VIELEN MEDIEN ZU LESEN WAR?
In Österreich arbeiten derzeit rund 11.000 PhysiotherapeutInnen überwiegend freiberuflich, davon sind aktuell rund 290 als VertragspartnerInnen der ÖGK als sogenannte „KassentherapeutInnen“ tätig. Dem gegenüber steht eine Gesamtbevölkerung von rund 8,9 Millionen Menschen. Der Bedarf an Physiotherapie ist kontinuierlich steigend. Kassenplätze sind also rar und – wenn überhaupt im Bundesland vorhanden – mit langen Wartezeiten verbunden. Dem will nun die ÖGK in Zusammenarbeit mit PhysioAustria entgegenwirken und schafft mit 1.1.2022 rund 300 neue Kassenstellen für Physiotherapie.
Der Wahlbereich bleibt wie bisher bestehen, profitiert aber insofern von dem neuen Rahmenvertrag, dass die Tarife für VertragstherapeutInnen angehoben werden. Die Refundierung der Behandlungskosten für Wahlphysiotherapie richtet sich nach den neuen (höheren) Tarifen.
COVID-19 WAS BEDUETET DAS FÜR DIE PHYSIOTHERAPIE?
Es gibt keine vorgeschriebenen Einschränkungen mehr.
Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie gerne eine Maske tragen, auch ich setze auf Wunsch gerne eine auf.
Selbstverständlich werden von unserer Seite alle hygienischen Richtlinien wie Flächendesinfektion der Therapiemittel, Lüften und Händedesinfektion, wie im Gesundheitsbereich schon immer üblich, gewissenhaft eingehalten.